Vereins-Satzung

Der Mitgliederversammlung obliegen:

  1. Entgegennahme des Rechenschaftsberichtes des Vorstandes
  2. Entlastung des gesamten Vorstandes
  3. 3. Wahl des Vorstandes
    3.1 Der Vorstand wird in geheimer Wahl auf zwei Jahre mit einfacher Mehrheit gewählt.
    3.2 Er führt die Geschäfte des Vereins bis zur Neuwahl weiter.
    3.3 Die Wahl des/der ersten Vorsitzenden hat vor der Wahl der übrigen Vorstandsmitglieder in einem gesonderten Wahlgang zu erfolgen.
  4. Wahl der Revisoren. Die Wahl erfolgt ebenfalls auf zwei Jahre mit einfacher Mehrheit.
  5. Beschlussfassung über den Vereinshaushalt
  6. Änderung der Satzung
  7. Entscheidung über die eingereichten Anträge
    Auflösung des Vereins

Jede ordnungsgemäß anberaumte ordentliche oder außerordentliche Mitgliederversammlung ist beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Mehrheit.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit dreiviertel Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden, mindestens jedoch der absoluten Mehrheit aller stimmberechtigten Mitglieder.

Über alle Mitgliederversammlungen ist Protokoll zu führen, wobei Beschlüsse und das jeweilige Abstimmungsergebnis im Wortlaut bzw. genau festzuhalten sind. Diese 5

Niederschriften sind vom geschäftsführenden Vorstand und der/dem Protokollführer/in zu unterzeichnen. Sie sind aufzubewahren.