Vereins-Satzung

Den Organen des Vereins, allen Mitarbeitern oder sonst für den Verein Tätigen ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu anderen als dem zur jeweiligen Aufgabenerfüllung gehörenden Zweck zu erfassen, zu verarbeiten, bekannt zu geben, Dritten zugänglich zu machen oder sonst zu nutzen. Diese Pflicht besteht auch nach dem Ausscheiden des Mitglieds aus dem Verein fort. Dies gilt sowohl für elektronische als auch listen- und karteimäßige Erfassung und Verarbeitung.

Zur Wahrnehmung satzungsgemäßer Mitgliederrechte können die Mitglieder Zugriff auf diese Daten erhalten.

Jedes Mitglied hat im Rahmen der rechtlichen Vorschriften, insbesondere der DSGVO und des BDSG, das Recht auf Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Empfänger und den Zweck der Speicherung sowie auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung, Einschränkung, Widerspruch und Übertragbarkeit seiner Daten.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft werden personenbezogene Daten gelöscht, sobald ihre Kenntnis nicht mehr gesetzlich erforderlich ist.

Die vereins- und personenbezogenen Daten werden durch geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vor dem Zugriff Dritter geschützt.

Jedes Mitglied verpflichtet sich durch die Mitgliedschaft, Veränderungen der Daten zeitnah zu melden und aktuell zu halten.

§10 Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den „Deutschen Paritätischen Wohlfahrtsverband, Landesverband Hessen e.V.“, der es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke und zwar für die Aufgaben der Suchtkrankenhilfe zu verwenden hat.

Bad Homburg, den 01. April 2019
Der Gesamtvorstand


Vereinssatzung
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