Vereins-Satzung

Der Freiwilligen Suchtkrankenhilfe e.V.
in der geänderten Fassung vom 01. April 2019

§ 1 Der Verein führt den Namen „Freiwillige Suchtkrankenhilfe e.V. (FSH), Landesverband Hessen“. Er ist in das beim Amtsgericht Frankfurt/Main geführte Vereinsregister unter der Nummer 7168 eingetragen. Sitz des Vereins ist in 65733 Eschborn, Gerichtsstand ist Frankfurt/Main.

§ 2 Anliegen des Vereins ist die Abwehr der Gefahren des Alkohol-, Drogen- und Medikamentenmissbrauches sowie anderer stoffgebundener und nicht stoffgebundener Suchterkrankungen. Zweck des Vereins sind die Information und die Beratung sowie die begleitende Hilfe und stabilisierende Maßnahmen für Betroffene und Mitbetroffene. Die Anonymität der Ratsuchenden bleibt gewahrt. Für die Suchtkrankenhelfer gilt die Verschwiegenheit, soweit gesetzlich zulässig.

Der Verein arbeitet im Verbund mit verschiedenen Institutionen, die mittelbar und unmittelbar an dem Genesungsprozess des Suchtkranken und der Mitbetroffenen mitwirken. Das Prinzip der Freiwilligkeit ist die Grundlage aller Maßnahmen.

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung (1. Ausfertigung vom 16.3.1976) in der jeweils gültigen Fassung. Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt keine eigenwirtschaftlichen Ziele und Zwecke.

Die Mitglieder erhalten bei Ausscheiden oder bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins keine Anteile des Vereinsvermögens. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitglieder können sowohl natürliche als auch juristische Personen werden. Passive und aktive Mitglieder verpflichten sich, den Verein mit einem Jahresbeitrag zu unterstützen. Näheres regelt die Geschäftsordnung.